Das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung. So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt.
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