Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und darf folglich weiterhin erhoben werden.
Kontakt
Team Schindler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Steuerkanzlei München
Koboldstraße 74a
81739 München
Tel. 089 / 66 00 47 – 0
E-Mail: info@teamschindler.de

