Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe 1/2026
Die vermietete Immobilie: Steuertipps kennen und nutzen!
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Die vermietete Immobilie: Steuertipps kennen und nutzen!
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt.
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